23.06.2010


Nachträgliche Sicherungsverwahrung soll abgeschafft werden

Es scheint doch irgendwas Gutes zu haben, dass die FDP an der Regierung beteiligt ist. Allerdings konzentriert sich dieses Gute wohl nur in der Person von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Aber immerhin: Ihr Reformentwurf zur Sicherungsverwahrung wurde nun vom Kabinett beschlossen. Dieser sieht vor, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung ganz abgeschafft wird und die verbleibenden Formen der Sicherungsverwahrung (im Strafurteil angeordnete und vorbehaltene) auf schwere Fälle von Gewalt- und Sexualdelinquenz beschränkt werden. Ein konsequentes Vorgehen nach der Entscheidung des EGMR, die – wie auch von uns in unseren Newslettern immer wieder gefordert – zur Unzulässigkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung insgesamt führen muss.

Einzig das Zurückgreifen auf die sog. Fußfessel für diejenigen, die nun aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, scheint mehr der Beruhigung der Nerven zu dienen als ein geeignetes Mittel zu sein. Eine rechtswidrige Maßnahme aufzuheben, und sie durch eine andere rückwirkend zu regelnde Maßnahme zu ersetzen, ist jedenfalls fragwürdig. Zudem dürfte die behauptete präventive Wirkung eher gering ausfallen, da die Fußfessel Straftaten kaum verhindern können wird. Die anderen von uns bereits des Öfteren diskutierten makrosozialen Zweifel einmal ganz außen vor gelassen.

Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser Entwurf auch gegen die Fraktion der CDU/CSU durchsetzen kann. Dies wäre jedenfalls mal eine gute Nachricht von der Regierungskoalition.