15.02.2021


Voting zum Ökozid

Von Prof. Dr. Roland Hefendehl

Die letzte Abstimmung lief ehrlich gesagt recht lang: zwei Monate. Immerhin 237 haben sich bislang an ihr beteiligt. Und beachtliche 75,5 % (= 179) sprachen sich dafür aus, im Völkerstrafrecht einen neuen Straftatbestand für schwerste Umweltverbrechen zu verankern, der häufig Ökozid genannt wird. 24,5 % (= 58) hegten dagegen die Befürchtung, dies werde auch nichts bringen.

RH hatte sich im Dezember in einem Vortrag auf dem Kongress des Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen mit diesem Thema auseinandergesetzt. Seine grundsätzliche Strafrechtsskepsis, seine fehlende Fantasie, wie man einen solchen Straftatbestand von der Verwaltungsrechtsakzessorietät lösen könne, und die doch ernüchternden Erfahrungen mit dem Völkerstrafrecht selbst (Stichwort „Afrika-Tribunal“) ließen ihn eher vor einer Strafbarkeitsausweitung zurückschrecken. 
Aber das Thema ist wieder deutlicher in den Fokus von RH gerückt, vielleicht ist er zu mutlos gewesen. Und so wird sich im Sommersemester eine Gruppe von sicherlich hoch motivierten Studierenden dem Seminarthema „Fokus Umweltstrafrecht: Wann, wenn nicht jetzt? Oder doch lieber nicht?“ annehmen. Und natürlich ein weiteres Mal dem Ökozid.


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