21.07.2009


Es wird Zeit, vom Alkoholverbot Abschied zu nehmen

Auch wenn die Gastronomen und Kommunalpolitiker einschließlich unseres OB es so liebgewonnen haben. Der VGH hat es in der Hand, eine wüste Melange aus ökonomischen Interessen (sicher & sauber = wirtschaftlich attraktiv) und Stammtischparolen ("Wer trinkt, schlägt.") für rechtswidrig zu erklären: weil es nicht um (rechtsrelevante) Gefahren geht, weil es nicht um die öffentliche Sicherheit geht, weil der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf allen Ebenen aufschreit.

RA Binder, der John Philipp Thurn bei der Klage vertritt, fasst die maßgeblichen Punkte in einem Interview mit der Badischen Zeitung noch einmal prägnant zusammen. Und wir können nur bei jeder seiner Antworten heftig nicken. Und zugleich ungläubig den Kopf schütteln, wie viel ökonomisch verblendete Borniertheit im Wohlfühl-Freiburg zusammenkommen musste, dass es wirklich einer Klage bedurfte.