Vortragsreihe TACHELES

„Zwischen Facebook und Staatstrojaner – Aktuelle Herausforderungen des Datenschutzes“

Referent

Jörg Klingbeil

Veranstaltungsbeschreibung

30. Januar 2013, 20 Uhr, Kollegiengebäude I – Raum 1221

Jörg Klingbeil informierte vor ca. 70 Personen über den Stand des Datenschutzes in Deutschland.

Er zeichnete dabei ein eher düsteres Bild über bedenkliche Entwicklungen sowohl im Bereich der staatlichen Informationserlangung als auch bzgl. des Informationshungers der Privatwirtschaft. Als aktuelle Themenschwerpunkte führte er die Evaluation der Sicherheitsgesetzgebung nach dem 11. September 2001, den Arbeitnehmer-Datenschutz, Facebook, neuere Entwicklungen im Bereich Big Data sowie die EU-Datenschutzreform an. Was die Datenerlangung durch staatliche Stellen anbelangt, stellte Klingbeil mit Blick auf den häufig vorgetragenen Einwand „Ich habe doch nichts zu verbergen.“ klar, dass nicht die Bürgerinnen und Bürger in der Begründungspflicht wären, sondern der Staat stichhaltig nachweisen müsse, warum er auf welche Weise Daten erheben will.

Insbesondere die Privatwirtschaft wurde von Klingbeil als nunmehr größere Bedrohung im Vergleich zum Staat identifiziert, da die Handlungsmöglichkeiten der Gesetzgebung und auch der Datenschutzbeauftragten, der in Baden-Württemberg als unabhängige Stelle ausgestaltet ist, hier sehr beschränkt seien. Insgesamt sei es schwierig, mit den Mitteln eines Datenschutzbeauftragten (Eingabenbearbeitung, wenige Kontrollen vor Ort, Stellungnahmen, Beratungen und Tätigkeitsberichte), ausreichende Sensibilität für Datenschutzthemen und ein hinreichendes Kontrollinstrumentarium zu schaffen. Wichtig sei daher vor allem die Information der Öffentlichkeit über Fehlverhalten staatlicher Stellen und privater Akteure, um so zumindest mittelbar Druck aufzubauen.

In Bezug auf technikbezogene soziale Netzwerke, wie Facebook oder WhatsApp, stelle insbesondere das Element der (vermeintlichen) Freiwilligkeit der Datenabgabe eine besondere Herausforderung für den Datenschutz dar. Den vor allem jungen Nutzerinnen und Nutzern müsse klargemacht werden, dass sie nicht Kunden seien, sondern die Waren, indem ihre personenbezogenen Daten in unüberschaubarer Art und Weise an einen ebenso unüberschaubaren Personenkreis verkauft würden. Zudem werde bei dem Verweis auf die Freiwilligkeit häufig vergessen, dass vom Nutzer auch Daten anderer Personen, z.B. das gesamte Kontakteverzeichnis des Smartphones, hochgeladen werden und damit den Firmen und ihren Verkaufsstrategien zugänglich gemacht werden, ohne dass diese Dateninhaber die Möglichkeit hätten, das zu verhindern.